Schülertickets zur Übersicht
Schüler:innen der allgemeinbildenden öffentlichen Schulen, der Oberstufenzentren und der Ersatzschulen (alternativ-öffentliche Schulen), die ihren Wohnsitz im Landkreis OSL haben, sind unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, einen Schülerausweis über das Schulverwaltungsamt (SVKA) zu beziehen.
Sind Sie anspruchsberechtigt?
Dann führt dieser Link zum Antrag beim SVKA. Das SVKA prüft Ihren Anspruch, den Fahrschein erhalten Sie anschließend von uns.
zum AntragsformularSind Sie nicht anspruchsberechtigt?
Dann gibt es die Möglichkeit, ein Abonnement für ein ermäßigtes Schülerticket bei der VG OSL abzuschließen.
Wenn Sie ein ermäßigtes Wochen- oder Monatsticket für Schüler benötigen, dann nutzen Sie bitte den Kundenkartenantrag:
Monatskarten und Abos Schüler
Für Schüler:innen, Studierende ohne Semesterticket oder Auszubildende, die das VBB-Abo Azubi nicht nutzen können oder wollen, gibt es die Monatskarten für Auszubildende/Schüler. Diese Monatskarten sind ermäßigte, persönliche Zeitkarten und nicht übertragbar. Zum Erwerb des Tickets wird eine Kundenkarte mit Passbild benötigt.
FAQ Schüler
Es ändert sich die Schule (Wechsel Jahrgangsstufe), der Wohnort oder der Name - was ist zu tun?
Es ist ein Folgeantrag beim Schulverwaltungs- und Kulturamt mit jeweiligen Änderungen zu stellen. Erst dann erfolgt die Ausstellung über die VG OSL.
Wie lange ist der Fahrausweis gültig?
Der elektronische Fahrausweis kann bis zu fünf Jahre und somit für die folgenden Schuljahre genutzt werden. Er ist also gut aufzubewahren und ein pfleglicher Umgang sollte selbstverständlich sein.
Der Schüler hat keinen Fahrausweis erhalten?
Das kann daran liegen, dass kein Antrag beim Schulverwaltungs- und Kulturamt gestellt wurde. Wurde ein Antrag gestellt, melden Sie sich bei der VG OSL.
Muss ein Passbild eingereicht werden?
Ja, zu jedem Schülerfahrausweis wird ein Foto benötigt, erstmalig bei der Antragsstellung. Bitte beachten Sie, dass das Foto spätestens nach 5 Jahren aktualisiert werden sollte.
Der Schülerfahrausweis wurde durch Busfahrer:innen eingezogen - was tun?
Das kann verschiedene Ursachen haben, der ausgestellte Prüfbeleg ist daher bei der VG OSL vorzulegen. Eventuell ist eine Zweitausstellung notwendig.
Der Schülerfahrausweis ist nicht mehr auffindbar oder kaputt?
Das Ticket wird durch die VG OSL sofort gesperrt und eine Zweitausstellung muss erfolgen. Ein Duplikat kostet gemäß VBB-Tarif 10 €. Das Entgelt ist vorab zu entrichten, entweder vor Ort in der Geschäftsstelle der VG OSL (Kartenzahlung möglich) oder per Banküberweisung auf das Geschäftskonto.
Kontoinhaber: Verkehrsgesellschaft OSL mbH
IBAN DE94 1805 5000 3010 0069 25
Kreditinstitut: Sparkasse Niederlausitz
BIC: WELADED1OSL
Verwendungszweck: Vor- und Nachnamen des Kindes
Der Schülerfahrausweis ist verloren gegangen - was ist zu tun?
Der Verlust sollte umgehend bei der VG OSL gemeldet werden.