Regelungen im Umgang mit den Schülerfahrausweisen 2024/2025
Was gibt es für Neuerungen ab dem Schuljahr 2024/2025?
» Ihr könnt eure Fahrausweise behalten. Es ist nicht mehr erforderlich, dass ein Großteil der Fahrausweise von den Schulen eingesammlt bzw. am Schuljahresanfang ausgeteilt werden muss.
» Den Fahrausweis müsst ihr beim Einstieg in den Bus zur Prüfung auf den Bordrechner legen.
» Schaut euch euren Fahrausweis an. Wenn dieser beschädigt ist, kann er nicht genutzt werden. Die Vorgehensweise in diesem Fall findet ihr in den FAQ´s auf der Seite Schüler
Was muss ich bei der Antragsstellung für einen Fahrausweis beachten?
» Bei Fahrausweisen, die neu ausgestellt werden, benötigen wir ein aktuelles Foto. Dies ist der Fall bei Neuanträgen und Karten, die ablaufen.
» Bei einem Wechsel von den Jahrgangsstufen 6 auf 7 und 10 auf 11 bzw. bei einem Schulwechsel, muss ein neuer Antrag zur Schülerbeförderung bei dem Schulverwaltungs- und Kulturamt (SVKA), Knappenstraße 1 in 01968 Senftenberg gestellt werden.
Solltet ihr noch Fragen bezüglich der Chipkarten haben, wendet euch bitte an unsere Mitarbeiter der VG OSL.
Achtung, wichtig!
Der diesjährige Fahrplanwechsel tritt ab Sonntag, 1. September 2024, in Kraft. Am 1. Schultag nach den Sommerferien (am 02.09.2024) dürfen Fahrschüler nur auf der Hinfahrt zur Schule ohne gültigen Fahrausweis die Buslinien der VG OSL nutzen. Schüler, die am ersten Schultag keinen Fahrausweis bekommen, müssen für die Rückfahrt zum Wohnort einen Fahrschein kaufen.
Wir wünschen allen Schülern einen reibungslosen Start in das neue Schuljahr!